CSRD: Eine kurze Zusammenfassung
Wer ist von der CSRD betroffen?
Unternehmen sind verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, wenn sie zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeiter
- Umsatz von über 40 Millionen Euro
- Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
Dadurch werden viele mittelständische Unternehmen, insbesondere im produzierenden Sektor, zur Berichterstattung verpflichtet.
Was bedeutet die CSRD für den produzierenden Mittelstand?
Für den produzierenden Mittelstand wird die CSRD besonders relevant, da ab 2026 erstmals ein Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend ist. Dieser Bericht muss die Daten des Geschäftsjahres 2025 umfassen, sodass Unternehmen schon ab 2024 mit der Vorbereitung beginnen sollten.
Die Herausforderung besteht darin, neben den finanziellen Aspekten auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft strukturiert und detailliert zu dokumentieren. Doch wie sollten Mittelständler vorgehen?
Schritt-für-Schritt-Plan für den Mittelstand
Damit Unternehmen ihren ersten vollständigen CSRD-Bericht im Jahr 2026 rechtzeitig einreichen können, sollten sie einen klaren Plan verfolgen:
1. Start der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Ende 2024)
Der erste Schritt ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Hierbei geht es darum, die wechselseitigen Auswirkungen von ESG-Themen auf das Unternehmen (Outside-In) sowie die Effekte des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out) zu bewerten.
Empfohlen wird, diesen Prozess ab Ende 2024 zu starten, um genügend Zeit zu haben, alle relevanten Themen und Stakeholder-Erwartungen zu identifizieren.
2. Datensammlung (Anfang 2025)
Ab 2025 beginnt die systematische Erhebung von ESG-Daten. Für produzierende Unternehmen liegt der Fokus auf Umweltkennzahlen wie CO₂-Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch sowie Abfallmanagement. Auch soziale Aspekte wie Arbeitssicherheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Lieferkettenverantwortung spielen eine zentrale Rolle.
Hier ist eine gut organisierte Datenerhebung entscheidend. Der Einsatz spezialisierter Software kann dabei helfen, die Daten effizient und regelkonform zu erfassen.
3. Testbericht (Ende 2025)
Bis Ende 2025 sollten Unternehmen einen Testbericht erstellen. Dies dient als Generalprobe, um die Vollständigkeit und Qualität der erhobenen Daten zu überprüfen. So können Schwachstellen frühzeitig identifiziert und bis zur finalen Berichterstattung im Jahr 2026 behoben werden.
Dieser Testlauf gibt dem Mittelstand die Gelegenheit, sich mit den Berichtsanforderungen vertraut zu machen und den Prozess zu optimieren.
4. Finaler Nachhaltigkeitsbericht (2026)
2026 ist es dann soweit: Der erste offizielle Nachhaltigkeitsbericht muss veröffentlicht werden. Er enthält die gesammelten ESG-Daten des Geschäftsjahres 2025 und liefert eine umfassende Übersicht über die Umwelt- und Sozialleistungen des Unternehmens.
Dieser Bericht bietet nicht nur die Möglichkeit, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, sondern auch das Engagement für nachhaltige Praktiken zu unterstreichen.
Jetzt handeln, um vorbereitet zu sein
Unternehmen, die die Anforderungen der CSRD rechtzeitig erfüllen wollen, sollten jetzt aktiv werden. Wichtig ist es, frühzeitig geeignete Softwarelösungen zur Datenerfassung zu implementieren und ein internes Projektteam zu bilden, das die Berichterstattung koordiniert.
Durch eine proaktive Vorbereitung können KMU nicht nur die Anforderungen der CSRD erfüllen, sondern sich auch strategische Vorteile durch eine klare und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung sichern.
Fazit
Die CSRD bringt für den produzierenden Mittelstand neue Herausforderungen, aber auch Chancen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern ihre Marktposition stärken. Mit einem strukturierten Plan und den richtigen Tools gelingt es, den ersten Nachhaltigkeitsbericht fristgerecht und erfolgreich zu veröffentlichen – und somit den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft zu ebnen.
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